Mietbedingungen Grillplatz

Stand: 03.02.2023 - die Bedingungen gelten für das Kalenderjahr 2023
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Vermieter:

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Wachtberg, Löschzug Berkum e.V.
Vorstand: Sascha Wostmann, Kapellenstraße 1, 53343 Wachtberg

Kontakt:
(im Folgenden "Vermieter")

Mieter:

Bei Vertragsabschluss ist eine für den ordentlichen Ablauf der Veranstaltung verantwortliche Person (im Folgenden "Mieter") mit Adresse zu benennen. Eine jederzeitige Kontaktmöglichkeit ist sicherzustellen (z.B. Handynummer).

Mietobjekt:

St. Florian Grillplatz im Stumpeberg hinter der Schule Berkum inklusive der dortigen Einrichtungen wie Grill, Hütten mit Bierzeltgarnituren, Toilettenanlagen. (im Folgenden "Grillplatz")

Mit der Miete erhält der Mieter das Nutzungsrecht am Grillplatz für den gemieteten Tag (Beginn nach Absprache) bis zum darauf folgenden Tag um 11:00 Uhr. Der Grillplatz ist bestimmungsgemäß zu benutzen. Alle Gegenstände und Bauten sind am Folgetag sauber und ordnungsgemäß an den Vermieter zurück zu übergeben. Die vorhandenen Müllbehälter dienen dem Sammeln von Müll während der Veranstaltung, vor dem Verlassen ist aller Müll vom Mieter zu entfernen.

Zusätzlich benötigte Gegenstände (z.B. Geschirr, Grillbesteck, Pavillons, zusätzliche Zeltgarnituren, etc.) muss der Mieter selbst mitbringen.

Der Grillplatz ist permanent kameraüberwacht.

Nutzung:

Es ist dem Mieter gestattet, Musikinstrumente und -Anlagen zu betreiben. Eine Belästigung der umliegenden Anwohner ist jedoch unbedingt zu vermeiden. Ab 22:00 Uhr ist die gesetzliche Nachtruhe zu beachten.

Bei Beschwerden ist die Störung umgehend zu beseitigen, im Streitfall hat der Vermieter die letzte Entscheidungsgewalt.

Gewerbliche Veranstaltungen (wie Floh- oder Weihnachtsmärkte u.dgl.) oder Veranstaltungen mit Gewinnabsicht sind nicht gestattet.

Es findet keine Vermietung an Schulklassen ab Klasse 5 aufwärts statt. Gleiches gilt für Schulabschlussfeiern, 18., 20. und 30. Geburtstage sowie Junggesellenabschiede oder Veranstaltungen gleicher Kategorie.

Im Steinbruch besteht die Möglichkeit, im gekennzeichneten Bereich ein Lagerfeuer abzubrennen. Dies kann je nach Wetterlage vom Vermieter untersagt werden. Bitte informieren Sie sich beim DWD über den aktuellen Waldbrand-Gefahrenindex. Liegt dieser bei 4 oder 5, ist ein Lagerfeuer verboten. Bei Stufe 3 empfehlen wir, auf ein Feuer zu verzichten. Für das Feuer benötigtes Holz ist mitzubringen, insbesondere das Abholzen von Bäumen ist nicht gestattet. Die Lagerfeuerstätte ist sauber zu verlassen.

Zufahrt:

Der Waldweg zum Grillplatz darf mit Fahrzeugen nur zum Be- und Entladen benutzt werden. Der Platz vor dem Grillplatz ist nicht als Parkplatz zu verwenden, es bestehen ausreichend Parkmöglichkeiten im Bereich des Schulzentrums.

Abnahme:

Die Schlussabnahme wird durch den Mieter und den Vermieter durchgeführt. Der Termin erfolgt nach Absprache, jedoch spätestens am folgenden Tag 11:00 Uhr. Bei der Abnahme wird der ordnungsgemäße Zustand des Platzes geprüft.

Versicherung und Haftung:

Für eventuelle Unfälle im Grillplatz und der Umgebung haftet der Mieter selbst. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Steilwände Gefahren in sich bergen. Ein Klettern in den Wänden ist untersagt. Der Bereich hinter den Zäunen darf nicht betreten werden.

Für mitgebrachte Wertgegenstände, Kleidungsstücke und sonstige Sachen wird keine Haftung übernommen.

Der Mieter stellt den Vermieter von etwaigen Haftpflichtansprüchen jeglicher Art der Besucher oder sonstigen Dritten frei, verzichtet seinerseits auf Eigenhaftpflichtansprüchen gegen den Vermieter.

Mietkonditionen:

Die Mietpreise setzen sich wie folgt zusammen: Die Mietgebühr ist vor Mietbeginn fällig. Es besteht die Möglichkeit, die Mietgebühr auf ein Konto des Vermieters zu überweisen. Sollte bis zwei Wochen nach Vertragsabschluss kein Geld beim Vermieter eingegangen sein, verfällt der Vertrag und der Platz kann anderweitig vermietet werden.

In zeitlicher Nähe vor dem jeweiligen Mietdatum stimmen Vermieter und Mieter Zeitpunkt und Ablauf der Übergabe ab. Bei Verspätung des Mieters zum Übergabezeitpunkt berechnen wir pro angefallene halbe Stunde 25€ Gebühr.

Zusätzlich ist eine Kaution von 200,00 Euro zu hinterlegen. Die Mietkaution muss spätestens am Tag der Miete entrichtet werden. Nach ordnungsgemäßem Verlassen des Platzes wird die Kaution dem Mieter wieder ausgezahlt.

Bei eventuellen Beschädigungen an der Anlage behält sich der Vermieter den Einbehalt der Kaution sowie die Forderung weiteren Schadenersatzes vor.

Rücktritt:

Tritt der Mieter bis zu 4 Wochen vor dem Miettermin vom Vertrag zurück, wird ein Viertel der Mietgebühr einbehalten, bis 2 Wochen vor dem Termin wird die Hälfte der Mietgebühr einbehalten, danach die volle Mietgebühr. Die Kaution wird bei Rücktritt auf jeden Fall zurück erstattet.

Bei Unbenutzbarkeit des Grillplatzes (z.B. wegen Überschwemmung) kann der Vermieter den Mietvertrag annullieren. Der Mietpreis und die Kaution werden in dem Fall zurückerstattet, ein darüber hinausgehender Schadenersatz wird nicht geleistet.

Bankverbindung:

Förderverein Freiwillige Feuerwehr Berkum
Raiffeisenbank Voreifel eG
IBAN: DE77 3706 9627 5606 1480 13
BIC: GENODED1RBC

Schlussbestimmungen:

Der Mieter erkennt diese Mietbedingungen durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag an. Änderungen, Streichungen oder Ergänzungen der Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind von Mieter und Vermieter gegenzuzeichnen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.


Der Förderverein wünscht dem Mieter schöne Stunden auf dem Grillplatz und hofft, dass Sie sich dort wohl fühlen.